Willkommen 

bei Anna’s Kosmetikstudio in Stadthagen

Liebe Kunden, 

auf Grund von Wirtschaftlichkeit können wir nur Terminabsagen von vor 24 Stunden akzeptieren. 
Wir bedauern diesen Schritt gehen zu müssen, jedoch ist es für unser Team ein enormer Aufwand diesen Termin-Ausfall zu kompensieren. 
Wird dies nicht eingehalten, werden wir 50% der Dienstleistungskosten berechnen. Sollte der Termin weder abgesagt noch wahrgenommen werden, dann berechnen wir 100% des Verdienstausfalles. Dabei berufen wir uns auf folgenden Gesetzestext. 

BGB §642 
(1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich (Terminvereinbarung mit dem Erscheinen des Kunden), so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung (nicht Erscheinen) in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.

 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns. 


Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

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